Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Kieselwerk, Steinenvorstadt 34, 4051 Basel (nachfolgend «Kieselwerk»), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kunden»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kieselwerk diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Kieselwerk zustande. Die Auftragsbestätigung enthält eine Beschreibung der vereinbarten Leistung sowie den Festpreis. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen
3.1 Renovierungsberatung (CHF 180)
Die Leistung umfasst eine Vor-Ort-Begehung im Objekt des Kunden sowie die Ausarbeitung schriftlicher Hinweise zu Layoutoptionen, Materialrichtung und einer sinnvollen Abfolge der Renovierungsarbeiten. Inbegriffen sind bis zu zwei Termine.
3.2 Material- und Oberflächenauswahl (CHF 540)
Die Leistung umfasst eine abgestimmte Auswahl von Oberflächen, Textilien und Materialien für das Objekt des Kunden, inkl. Musterempfehlungen, Einkaufsliste mit Bezugsangaben sowie einer schriftlichen Erläuterung der Materialwirkung im Raum. Inbegriffen sind bis zu zwei Korrekturrunden nach Einreichung der ersten Entwürfe.
3.3 Wohnprojekt mit Visualisierung (CHF 940)
Die Leistung umfasst ein vollständiges Raumgestaltungskonzept mit Grundrissplan, Materialauswahl, Lichtplanung und fotorealistischen 3D-Visualisierungen der vereinbarten Räume sowie die Koordination mit Lieferanten und Handwerksbetrieben während der Umsetzungsphase. Inbegriffen sind bis zu drei Korrekturrunden je Gewerk.
4. Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Festpreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). Kieselwerk stellt nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50 % des Honorars in Rechnung. Die Restzahlung ist bei Übergabe der vereinbarten Unterlagen fällig. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum.
5. Lieferung und Übergabe
Vereinbarte Projektunterlagen (Pläne, Materialübersichten, Visualisierungen) werden in digitaler Form übergeben. Liefertermine sind Richtwerte; Kieselwerk informiert den Kunden rechtzeitig über allfällige Verzögerungen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Terminüberschreitung besteht nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt Kieselwerk rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung (insbesondere Raumzugänge für Begehungen, vorhandene Pläne, Budgetangaben). Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von Kieselwerk erstellten Unterlagen (Pläne, Visualisierungen, Materialsammlungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Kieselwerk.
8. Gewährleistung und Haftung
Kieselwerk erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Kieselwerk haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, die auf Basis der erbrachten Beratung oder Unterlagen getroffen werden. Kieselwerk haftet nicht für das Verhalten oder die Leistung von Dritten (Handwerksbetriebe, Lieferanten), auch wenn diese auf Empfehlung von Kieselwerk beauftragt wurden.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, diskret und geben diese nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Auflösung des Vertrags
Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung gegen Rückerstattung der Anzahlung abzüglich eines Bearbeitungsaufwands von CHF 50 auflösen. Nach Beginn der Arbeiten wird der bis dahin erbrachte Aufwand anteilig in Rechnung gestellt; die Restzahlung entfällt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.
12. Änderungen dieser AGB
Kieselwerk behält sich vor, diese AGB anzupassen. Für laufende Verträge gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.